Praxis für Psychotherapie und Coaching Rhein-Neckar

M.Sc.-Psych. M.A. Claudia Bach und KollegInnen

Psychotherapie als Einzeltherapie

Ablauf

1. Vereinbarung eines Erstgesprächs für die "psychotherapeutische Sprechstunde"

In der Regel (abhängig von Ihrer Versicherungen und Ihrer zeitlichen Flexibilität) können wir Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch innerhalb 2 Wochen nach der Anmeldung anbieten. Die Anmeldung findet nur telefonisch während der Öffnungszeiten des Sekretariats statt. Die Durchführung einer Sprechstunde ist die Voraussetzung für (ggf. nach festgestellter Indikation) die Aufnahme auf der Warteliste, bzw. für die Vergabe eines Therapieplatzes.

2. Durchführung der Psychotherapeutischen Sprechstunde

Wir bitten Sie Ihre Versichertenkarte und ggf. Kopien von (falls vorhanden) Entlassungsberichten, Befunden zum Erstgespräch mitzubringen. Eine Überweisung brauchen Sie nur, wenn Sie im Hausarztprogramm der AOK oder der Bosch BKK eingeschrieben sind.

Zunächst findet eine (in bestimmten Fällen bis zu drei) unverbindliche „psychotherapeutische Sprechstunde“ statt, in der wir einen ersten Überblick über Ihre Problematik und Symptome gewinnen. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient außerdem dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Behandlungsinformation und Behandlungsempfehlung.

Wenn wir Ihnen eine Empfehlung für eine ambulante Psychotherapie in der Sprechstunde geben, so können Sie sich auf unserer Warteliste für einen Therapieplatz eintragen lassen. Wir bitten Sie, so lang Sie auf der Warteliste bleiben möchten, sich monatlich (per E-Mail oder telefonisch) zu melden.

3. Warten auf einen Therapieplatz

Die Wartezeit für einen Therapieplatz hängt von verschiedenen Faktoren (z.B. von Ihren möglichen Therapiezeiten für den festen Therapieplatz; wie lang aktuell die laufenden Therapien in unserer Praxis dauern, bzw. wann die laufenden Behandlungen beendet werden; ob Sie mit einer Krankenkasse der Regelversorgung oder mit einer Krankenkasse, die an den Selektivverträgen des Mediverbunds teilnimmt, versichert sind, usw.) ab, sodass wir Ihnen keine verbindliche Wartezeit benennen können. Dies handelt sich immer um eine Schätzung.

In der Regel haben wir keine oder viel kürzere Wartezeiten, wenn Sie mit einer Krankenkasse versichert sind, die an den Selektivverträgen für Psychotherapie des Mediverbunds teilnimmt. Unsere Praxis nimmt an allen Selektivverträgen für Psychotherapie teil: AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK (bei diesen beiden Krankenkassen müssen Sie zudem im Hausarztprogramm bei Ihrem Hausarzt eingeschrieben sein oder sich einschreiben lassen. Welche Hausärzte am Hausarztprogramm der AOK BW und Bosch BKK teilnehmen, finden Sie unter https://www.medi-arztsuche.de/hausarzt), BKK VAG BW (hier können Sie die aktuelle Liste von den Krankenkassen herunterladen, die an diesem Selektivvertrag für Psychotherapie teilnehmen), GWQ (aktuell die Daimler BKK).

Jede*r Psychotherapeut*in (und damit jede Praxis) mit Kassenzulassung hat eine Begrenzung der Leistungen. In bestimmten Fällen haben Praxen mit Angestellten auch eine Leistungsbeschränkung in der Regelversorgung. Dies bedeutet, dass wir nicht unendlich viele Patienten über die Regelversorgung behandeln dürfen, auch wenn wir z.B. zeitliche und Personal-Kapazitäten für die psychotherapeutischen Behandlungen hätten. Die Leistungsbeschränkung in der Regelversorgung regelt der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung, der wiederum an die Vorgaben der Zulassungsordnung für Ärzte gebunden ist.

Die Selektivverträgen für Psychotherapie des Mediverbunds (s. Liste der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen) zählen nicht in der Leistungsbeschränkung der Regelversorgung, sodass wir deshalb schneller und mehr Patienten, die mit diesen Krankenkassen versichert sind, in Behandlung aufnehmen können.

4. Durchführung der probatorischen Sitzungen:

Sobald wir Ihnen einen Therapieplatz anbieten können, beginnen wir mit den sogenannten probatorischen Sitzungen, die aus 2 bis 4 weiteren Sitzungen besteht. Hierbei findet eine ausführliche Diagnostik mithilfe von Fragebögen und Interviews zu Ihrer Lebensgeschichte und Entwicklung Ihrer Probleme und Symptome statt. Außerdem geht es in dieser Zeit ebenfalls um die Exploration Ihrer Ressourcen und Stärken, sowie um die von Ihnen bereits eingesetzten Strategien zur Bewältigung Ihrer Probleme. Bis zum Ende der probatorischen Sitzungen erstellen wir und erklären Ihnen den Behandlungsplan.

Wenn wir beide uns in dieser Phase für eine Behandlung und für eine gemeinsame "Arbeit" entscheiden und Sie die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllen, wird bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wir füllen gemeinsam den Antrag auf Psychotherapie aus. Je nach Bedarf und Indikation empfehlen wir die Durchführung einer Kombinationsbehandlung (Einzeltherapie und Gruppentherapie). In anderen Fällen wird eine reine Einzeltherapie beantragt. 



5. Beginn und Durchführung der Psychotherapie

Sobald der Antrag auf Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse bewilligt ist, können wir mit der eigentlichen Therapie beginnen. In der Regel bekommen wir die Bewilligung nach einer Wartezeit von 1 bis 4 Wochen.

Bei Versicherten der obengenannten Krankenkassen, die an den Selektivverträgen für Psychotherapie teilnehmen, müssen wir keinen Antrag auf Psychotherapie stellen, sodass wir auch keine Bewilligung Ihrer Krankenkasse brauchen. Wir können Sie in diesem Fall einfach Online im Selektivprogramm Ihrer Krankenkasse einschreiben und mit der Diagnostik und Therapie beginnen.

Eine Kurzzeittherapie dauert bei der (kognitiven) Verhaltenstherapie 12, bzw. 24 Sitzungen. Eine Langzeittherapie dauert in der Regel 60 (und in bestimmten Fällen 80) Sitzungen.


Akutbehandlung

Wir können in bestimmten Fällen mit einer Akutbehandlung nach den Sprechstunden beginnen, so lang wir Ihnen einen Therapieplatz anbieten können und Sie die Voraussetzungen für eine sogenannte Akutbehandlung erfüllen. Für die Akutbehandlung wird kein Antrag benötigt. Die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut teilt Ihnen in der Sprechstunde mit, ob eine Akutbehandlung notwendig ist und wenn ja, ob diese bei uns in der Praxis zum aktuellen Zeitpunkt durchgeführt werden kann.


Hier können Sie die aktuellen Informationen der Praxis lesen.

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