Praxis für Psychotherapie und Coaching Rhein-Neckar

M.Sc.-Psych. M.A. Claudia Bach und KollegInnen

Kosten

 

Psychotherapie für gesetztlich Versicherte (Niederlassung Weinheim und Niederlassung Schriesheim)

 

Ambulante Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt die Kosten werden ohne Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen*.
Die Leistungen werden im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Regelversorgung) von Behandlern erbracht, die über eine Kassenzulassung („Kassensitz“) verfügen. Ich verfüge über diese sogenannte Kassenzulassung in Weinheim, sowie in Schriesheim, d.h. Ihre Therapie wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse in beiden Praxen übernommen solang Sie unter einer psychischen Störung mit Krankheitswert leiden und diese behandlungsbedürftig ist. Seit dem 01.04.2018 ist außerdem verpflichtend mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen zu haben bevor ein Antrag auf Psychotherapie gestellt wird.  Sie können in meiner Praxis oder in einer anderen Praxis einen Termin für eine Sprechstunde bekommen unabhängig davon wo Sie mit Ihrer Therapie starten.

Wie viele Kassenzulassungen und damit Behandlungsplätze von den Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung gestellt werden regelt die Bedarfsplanung. Aktuell ist es leider so, dass die Aufnahme einer Psychotherapie bei Vertragstherapeuten (wie in meinem Fall) und aufgrund der Leistungsbeschränkung (wir dürfen diese Grenze nicht überschreiten)  mit langen Wartezeiten für einen Therapieplatz verbunden sein kann. 

Unsere Praxis nimmt zudem an den Selektivverträgen (Facharztprogramme vom Mediverbund) BKK VAG (s. hier die Liste der teilnehmenden BKKs), AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK und GWQ (Daimler BKK) teil, die eine kürzere (oder keine) Wartezeit für Therapieplätze ermöglichen, so lang Sie zeitlich flexibel sind. Wenn Sie mit einer dieser Krankenkassen versichert sind, so muss kein Antrag auf Bewilligung der Therapie gestellt werden, wir schreiben Sie im Selektivprogramm für Psychotherapie ein sobald Sie mit der Therapie beginnen. Die Kosten der Therapie werden genau so von diesen gesetzlichen Krankenkassen mit Selektivverträgen übernommen.

 *Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung privat in Rechnung gestellt.



Psychotherapie für Privatversicherte, BeihilfepatientInnen und Selbstzahler (Niederlassungen Schriesheim und Weinheim)

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Privatversicherungen und der Beihilfe übernommen*, wenn die Behandlung durch eine/n approbierte/n Psychologische/n PsychotherapeutIn durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfüllt das gesamte Psychotherapeutenteam unserer Praxis. Weitere Voraussetzung ist, dass eine krankheitswertige Störung besteht und eine Diagnose gestellt werden kann. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. 

Die Gebühren der Psychotherapie richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bei Privatbehandlung (GOP). Der GOP Satz für das Erstgespräch, für die probatorischen Sitzungen, sowie für die psychotherapeutische Einzelbehandlung in Verhaltenstherapie à 50 Min liegt aktuell in unserer Praxis bei 153,02 € (Ziffer 870, 3,5-facher Satz). Abweichende, bzw. zusätzliche Kosten können beispielsweise für Diagnostik, Biografische Anamnese (Voraussetzung für Therapie), Berichte, etc. ebenfalls anfallen.

Weitere Gebühren können für die biografische Anamnese und für die Auswertung von Fragebögen und Diagnostik erhoben werden.

Die Gebühren für Selbstzahler im Bereich Psychotherapie betragen in der Regel 153,02 € pro Sitzung à 50 Minuten.

* Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus muss unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung privat in Rechnung gestellt werden


Coaching und psychologische Beratung  (Praxis Weinheim und Schriesheim)

Die Leistungen für Coaching und psychologische Beratung werden weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen.

Die Kosten für Coaching und Beratung für Privatpersonen betragen aktuell (Stand 04/2023) 132,00 € bei Einzelsitzungen à 45 Min. Die Kosten werden Ihnen nach jeder Sitzung privat in Rechnung gestellt.




Kosten für Psychotherapie (Selbstzahler und Privatversicherte), Coaching und psychologische Beratung

Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel durch private Krankenkassen und Beihilfen erstattet so lang Sie unter einer Störung mit Krankheitswert leiden, diese behandlungsbedürftig ist und eine Indikation für Psychotherapie besteht.

Die Beratungs- und Coachingangebote können weder mit gesetzlichen noch mit Privatversicherungen oder Beihilfen abgerechnet werden.
Es fallen u.a. folgende Kosten an:

 

Psychotherapie Privatversicherten und Beihilfeberechtigten  (50 Min, GOP, Ziffer 870, 3,5-facher Satz)

     153,02 € 

Psychotherapie bei Selbstzahler (50 Min, GOP, Ziffer 870, 3,5-facher Satz)

153,02 €

Coaching und Beratung für Privatkunden (45 Min)

Coaching und Beratung für Privatkunden (90 Min)

132 €

     260 €

Beratung oder Coaching für Geschäftskunden (45 Min)

     155,- € 

Abweichende, bzw. zusätzliche Kosten können für Diagnostik, Biografische Anamnese (Voraussetzung für Therapie), Berichte, Anträge, etc. ebenfalls anfallen. Stand 09/2022
* Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung (85% der vereinbarten Leistung bei Coaching und Beratung) privat in Rechnung gestellt.

 


 


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