Praxis für Psychotherapie und Coaching Rhein-Neckar
M.Sc.-Psych. M.A. Claudia Bach und KollegInnen

Kosten

 

Psychotherapie für gesetzlich Versicherte

 

Ambulante Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt die Kosten werden ohne Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen*.
Die Leistungen werden im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Regelversorgung) von Behandlern erbracht, die über eine Kassenzulassung („Kassensitz“) verfügen. Ich verfüge über diese sogenannte Kassenzulassung in Weinheim, sowie in Schriesheim, d.h. Ihre Therapie wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse in beiden Praxen übernommen solang Sie unter einer psychischen Störung mit Krankheitswert leiden und diese behandlungsbedürftig ist. Seit dem 01.04.2018 ist außerdem verpflichtend mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen zu haben bevor ein Antrag auf Psychotherapie gestellt wird.  Sie können in meiner Praxis oder in einer anderen Praxis einen Termin für eine Sprechstunde bekommen unabhängig davon wo Sie mit Ihrer Therapie starten.

Wie viele Kassenzulassungen und damit Behandlungsplätze von den Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung gestellt werden regelt die Bedarfsplanung. Aktuell ist es leider so, dass die Aufnahme einer Psychotherapie bei Vertragstherapeuten (wie in meinem Fall) und aufgrund der Leistungsbeschränkung (wir dürfen diese Grenze nicht überschreiten)  mit langen Wartezeiten für einen Therapieplatz verbunden sein kann. 

Unsere Praxis nimmt zudem an den Selektivverträgen (Facharztprogramme vom Mediverbund) BKK VAG (s. hier die Liste der teilnehmenden BKKs), AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK und GWQ (Daimler BKK) teil, die eine kürzere (oder keine) Wartezeit für Therapieplätze ermöglichen, so lang Sie zeitlich flexibel sind. Wenn Sie mit einer dieser Krankenkassen versichert sind, so muss kein Antrag auf Bewilligung der Therapie gestellt werden, wir schreiben Sie im Selektivprogramm für Psychotherapie ein sobald Sie mit der Therapie beginnen. Die Kosten der Therapie werden genau so von diesen gesetzlichen Krankenkassen mit Selektivverträgen übernommen.

 *Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung privat in Rechnung gestellt.



Psychotherapie für Privatversicherte, BeihilfepatientInnen und Selbstzahler 



Psychotherapeutische Behandlungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler können an unseren Standorten in Schriesheim, Weinheim sowie in unserer Zweigpraxis in Ilvesheim durchgeführt werden.


Die Behandlung erfolgt durch approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen unserer Praxis. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder die Beihilfe ist in der Regel das Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit entsprechender diagnostischer Einordnung. Umfang und Höhe der Kostenübernahme richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. 


Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) und Psychotherapeut:innen (GOP) in der seit dem 01.07.2024 geltenden Fassung. Die entstehenden Kosten können je nach Art der psychotherapeutischen Leistung variieren.
Neben den psychotherapeutischen Gesprächsleistungen können – abhängig vom individuellen Behandlungsverlauf – zusätzliche Leistungen wie diagnostische Gespräche, die Erhebung des psychischen Befundes (häufig Bestandteil der Sitzungen), biografische Anamnese, psychologische Testverfahren, Auswertung standardisierter Fragebögen oder schriftliche Befundberichte berechnet werden.
Für Privatversicherte und Selbstzahler sind häufig zeitnahe Termine möglich.

Umfang und Höhe der Kostenübernahme richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

 
Anfragen zur Privatsprechstunde können Sie gerne per E-Mail an privat@praxis-rhein-neckar.de oder über unser Kontaktformular an uns richten.
Telefonisch erreichen Sie unsere Praxis zudem während der allgemeinen telefonischen Sprechzeiten.


Bei Terminabsagen unter 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann ein Ausfallhonorar berechnet werden.


Coaching, psychologische Beratung (Standorten Weinheim, Schriesheim und Ilvesheim)

Die Leistungen für Coaching und psychologische Beratung werden weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen.

Die Kosten für Coaching und Beratung für Privatpersonen betragen aktuell (Stand 04/2026) 140,00 € bei Einzelsitzungen à 45 Min. Die Kosten werden Ihnen nach jeder Sitzung privat in Rechnung gestellt.




Kosten für Psychotherapie (Selbstzahler und Privatversicherte), Coaching und psychologische Beratung

Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel durch private Krankenkassen und Beihilfen erstattet so lang Sie unter einer Störung mit Krankheitswert leiden, diese behandlungsbedürftig ist und eine Indikation für Psychotherapie besteht.

Die Beratungs- und Coachingangebote können weder mit gesetzlichen noch mit Privatversicherungen oder Beihilfen abgerechnet werden.
Es fallen u.a. folgende Kosten an:

 

Psychotherapie bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten, Selbstzahler bei Kurzeittherapiesitzungen                                      (50 Min, GOP 812a 2,3x + GOP 801a 2,3x)


167,58€ 

Probatorik Psychotherapie sowie Langzeittherapiesitzungen bei Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, sowie Selbstzahler                      (50 Min, GOP, Ziffer 870, 3,5-facher Satz + 801a 2,3x)

186,52€

Coaching und Beratung für Privatkunden (45 Min)

Coaching und Beratung für Privatkunden (90 Min)

 140€

 270€

Beratung oder Coaching für Geschäftskunden (45 Min)

 185€ 

Abweichende, bzw. zusätzliche Kosten können für Diagnostik, Biografische Anamnese (Voraussetzung für Therapie), Berichte, Anträge, etc. ebenfalls anfallen. Stand 05/2026

* Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung (85% der vereinbarten Leistung bei Coaching und Beratung) privat in Rechnung gestellt.

 


 


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